Das Baustellenhandbuch Maßtoleranzen
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Satz: mediaTEXT Jena GmbH, 07747 Jena
Druck: Druckerei & Verlag Steinmeier GmbH & Co. KG
Printed in Germany 2020
Angaben ohne Gewähr
ISBN:
978-3-96314-288-8
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Vorwort
Bei der Erstellung von Bauwerken im Hochbau sind für deren Bauteile Maßabweichungen mit festgelegten Grenzwerten zulässig.
Für einen reibungslosen Projektablauf müssen daher bei den am Bauprozess Beteiligten bereits im Zeitraum der Planung und Ausschreibung gute Kenntnisse zum Ausmaß zulässiger Toleranzen gegeben sein. Nur so können Bau- bzw. Bauteilmaße und die Bedingungen für Bauteilfügungen material- und handwerksgerecht festgelegt werden. Die Erfordernisse eines Basiswissens bestehen aber auch für die mit der Ausführung beauftragten Firmen und den Personenkreis in der Objektüberwachung/Bauleitung. Ein Projektablauf auf dieser Grundlage wird dann in der Regel störungsfrei und zielführend sein. So kann sichergestellt werden, dass allenfalls gravierende Abweichungen von den Toleranzvorgaben der DIN 18202 zu Diskussionen über eine bestimmte Bauleistung führen.
Das vorliegende Baustellenhandbuch der Maßtoleranzen ermöglicht durch übersichtliche Tabellen für zulässige Abweichungen von Bauwerksmaßen, zur Ebenheit von Wänden, Böden und Decken oder zu Winkelbezügen einzelner Bauteile und Abweichungen von Stützen aus der Flucht, die relevanten Grenzwerte schnell zu erfassen und bereits in der Bauplanung zu berücksichtigen. Das Handbuch vermittelt außerdem die notwendigen Grundkenntnisse zum Anwendungsbereich der DIN 18202 und die einzuhaltenden Regularien zur Prüfung von Maßabweichungen.
Für vorgefertigte Bauteile aus Stahl, Holz und Beton sind die zulässigen Grenzwerte nach DIN 18203 in den entsprechenden Gewerken benannt.
Zulässige Toleranzen sind, außer in der DIN 18202, auch in einer Vielzahl von Normen, den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen der VOB/Teil C, den Regelwerken der Fachverbände etc. enthalten. In den spezifischen Ergänzungen der einzelnen Gewerke ist dazu eine Auswahl gültiger Rahmenbedingungen für eine fachgerechte und mangelfreie Planungs- und Bauleistung enthalten.
In einigen Gewerken wird auch auf aktuell nicht mehr gültige Normen verwiesen, wenn die dort dokumentierten Planungs- oder Ausführungsgrundsätze sich in der Praxis bewährt haben und daher immer noch angewendet oder zur Bewertung, bereits länger zurückliegenderen Bauleistungen (BGB – Gewährleistungsdauer!), herangezogen werden können.
Die Beurteilung einer jeden Bauleistung ist für den Einzelfall immer nach den grundsätzlichen Vorgaben der DIN 18202 und den besonderen Objektbedingungen mit allgemeinen oder besonderen technischen Vertragsgrundlagen auszurichten.
Mit dem Erscheinen der 9. Auflage dieses Handbuchs ist auch ein Wechsel bei den Autoren verbunden. Herr Ralf Schöwer, der für dieses Werk über viele Jahre von der 2. bis zur 8. Auflage als Autor verantwortlich war, hat dieses Handbuch über Maßtoleranzen in neue Verantwortung übergeben. Als neuer Autor konnte Herr Dr. Peter Schmidt von der Universität Siegen gewonnen werden. Verlag und Autor danken Herrn Schöwer für seine langjährige Autorentätigkeit und das entgegengebrachte Vertrauen.
Siegen, im Januar 2020
Die Autoren
Ralf Schöwer (Autor der 2. bis 8. Auflage)
Dipl.-Ing., Architekt
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden (Industrie- und Handelskammer Darmstadt Rhein Main Neckar)
Ralf Schöwer wurde 1959 in Koblenz geboren. Er studierte Architektur an der Technischen Universität Darmstadt.
Nach seinem Diplom im Jahr 1988 folgte eine Zeit der Mitarbeit in verschiedenen Architekturbüros, zunächst mit einer erfolgreichen Bearbeitung von Architekturwettbewerben. In den sich anschließenden Jahren betreute er als planender Architekt und Bauleiter vielfältige Hochbauprojekte in den Bereichen Neubau, Umbau und Sanierungsvorhaben.
Neben seiner Tätigkeit in den klassischen Arbeitsfeldern des Architekten verfügt er über eine Ausbildung als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator.
Als Sachverständiger für Schäden an Gebäuden und allgemeine Fragen des Hochbaus arbeitet er seit 2002 für Amts- und Landgerichte, Hoch- und Tiefbauämter, Bauverwaltungen, Ingenieurbüros, Versicherungen und private Auftraggeber.
Im Jahr 2004 wurde er zum Sachverständigen für „Schäden an Gebäuden“ durch die Industrie- und Handelskammer Darmstadt Rhein Main Neckar öffentlich bestellt und vereidigt.
Sein Fachwissen ist gefragt als Referent für Fortbildungsveranstaltungen der Architekten- und Handwerkskammern sowie in der Bauindustrie.
Die Veröffentlichung von Fachartikeln in den Printmedien und die Tätigkeit als Fachbuchautor belegen seine stets aktuellen Kenntnisse zum Stand der Technik und zu den Inhalten von Normen und Richtlinien.
Dr.-Ing. Peter Schmidt (9. Auflage)
Peter Schmidt ist seit 1998 Inhaber der Professur für Baukonstruktion, Ingenieurholzbau und Bauphysik im Department Bauingenieurwesen an der Universität Siegen.
Er ist Herausgeber und Autor zahlreicher Publikationen auf den Gebieten der Bauphysik sowie des konstruktiven Ingenieurbaus. Zu seinen Spezialgebieten gehören außerdem die Fachgebiete Abdichtung von Bauwerken sowie Einwirkungen auf Tragwerke. Weiterhin ist Herr Schmidt Referent auf Seminaren und Tagungen zu verschiedenen Themen des Bauwesens.
Unter seiner Mitwirkung und Herausgeberschaft sind beim Forum-Verlag u. a. die Titel „Praxisgerechte Bauwerksabdichtungen“ sowie „Das Baustellenhandbuch Bauwerksabdichtung“ erschienen.
Einleitung
Abweichungen zwischen einer vereinbarten Sollbeschaffenheit eines Bauteils oder Bauwerks und der tatsächlich vorhandenen Qualität der Bauausführung (Ist-Zustand) geben immer wieder Anlass zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den am Bau Beteiligten.
Abweichungen werden im Rahmen der Objektüberwachung meist bereits während der Ausführung festgestellt. Oftmals sind sie bereits durch falsche Maßangaben in der Planung, durch unvollständige Leistungsbeschreibungen, durch herstellungsbedingte Maßdifferenzen „gleicher“ Bauprodukte oder handwerkliche Unzulänglichkeiten begründet. Sie können zu Konsequenzen in der Ausführung der Folgegewerke, zu Funktionsstörungen oder zu Beeinträchtigungen des optischen Erscheinungsbilds führen. Die Abweichung kann in manchen Fällen bereits noch während der Bauausführung korrigiert und das Bausoll erreicht werden. Wird eine Abweichung im Bauablauf jedoch erst spät oder zum Zeitpunkt der Baufertigstellung festgestellt, kann ggf. nur noch durch zeit- und kostenaufwendige Nachbesserungsarbeiten die fehlerhafte Bauleistung beseitigt werden. Dies ist aber nicht immer in einem angemessenen Kosten-/Nutzenverhältnis möglich.
Das nachstehende Schaubild verdeutlicht das Erfordernis von Prüfungen während und nach der Baufertigstellung und zeigt die jeweiligen Konsequenzen aus der Feststellung von Abweichungen.
Bedeutung und Auswirkungen von Prüfungen im Bauablauf
Im Rahmen der Prüfungen sind die Bauwerksmaße, Ebenheiten von flächenfertigen oder nichtflächenfertigen Oberseiten von Bauteilen sowie Winkel von horizontalen, vertikalen und geneigten Flächen und Fluchten von Stützen festzustellen. Als Beurteilungsgrundlage dienen die Regeln der DIN 18202[1] und 18203, Teil 3[2].
Außerdem sind in den gewerkespezifischen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen der VOB Teil C ergänzende Anforderungen formuliert und/oder es wird auf zusätzlich geltende besondere DIN-Normen oder Fachregeln verwiesen, deren Regeln für die Herstellung eines mangelfreien Bauwerks zu beachten sind.
In vielen Jahren der Bautradition haben sich die sog. „Allgemein anerkannten Regeln der Technik“ entwickelt. Sie umfassen außer in Normen geregelten Ausführungen auch solche, die sich in der handwerklichen Praxis über einen langen Zeitraum bewährt haben und von der Mehrheit der Bauausführenden sowie der Fachwelt anerkannt werden. Auch die Einhaltung dieser Regeln trägt zum Gelingen der Baumaßnahme (§ 13 VOB/B) bei.
Die Inhalte aus den Normen und sonstigen Regelwerken sind in diesem Handbuch nur in Auszügen und mit dem Schwerpunkt der Festlegung auf Ausführungs- und Materialtoleranzen wiedergegeben. Im Zweifelsfall sollten daher immer der Originaltext der Norm oder das vollständige Regelwerk herangezogen werden.
DIN 18202:2019-07: Toleranzen im Hochbau – Bauwerke; Beuth Verlag, Berlin
DIN 18203-3:2008-08: Toleranzen im Hochbau – Teil 3: Bauteile aus Holz und Holzwerkstoffen; Beuth Verlag, Berlin
Normen, Fachregeln, Richtlinien
Maßtoleranzen für Bauwerke im Hochbau sind in den folgenden Normen festgelegt:
DIN 18202[1] |
Toleranzen im Hochbau, Bauwerke |
DIN 18203-3[2] |
Toleranzen im Hochbau, Teil 3: Bauteile aus Holz und Holzwerkstoffen (Ausgabe August 2008) |
Hinweis: DIN 18203-1 (Toleranzen im Hochbau – Teil 1: Vorgefertigte Teile aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton) und DIN 18203-2 (Toleranzen im Hochbau – Teil 2: Vorgefertigte Teile aus Stahl) sind zurzeit (Stand Januar 2020) zurückgezogen und werden überarbeitet. Zurzeit (Stand Januar 2020) ist daher nur der genannte Teil 3 der DIN 18203 (Toleranzen im Hochbau – Teil 3: Bauteile aus Holz und Holzwerkstoffen) verfügbar.
DIN 18202 enthält Angaben zu Grenzwerten für Abweichungen von Bauwerksmaßen, der Ebenheit von Flächen, der Lage von Ebenen und Bauteilen im Raum (Winkelbezüge) sowie zur Flucht von Stützen.
Zu vorgefertigten Teilen aus Holz sind Regelungen über zulässige Maßabweichungen der Bauteile in DIN 18203, Teil 3 enthalten.
Im Zuge der Erstellung eines Bauwerks ist durch alle Beteiligten in allen Bauphasen eine Vielzahl von Bestimmungen, Normen, Richtlinien und Gesetzen zu berücksichtigen.
Zu diesen Rahmenbedingungen gehören:
• |
Bauordnungsrechtliche Bestimmungen (Landesbauordnungen) |
• |
„Schutznormen“ (z. B. Wärmeschutz, Schallschutz, Brandschutz) |
• |
Normen (DIN-Normen, DIN EN-Nomen, DIN EN ISO-Normen) als Planungsgrundlagen und Ausführungsbestimmungen |
• |
Inhalte der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) |
• |
Vorgaben aus den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen von Bauprodukten |
• |
Fachregeln und Richtlinien des Handwerks |
• |
Merkblätter von Fachverbänden |
• |
Technische Ausführungsbestimmungen und Verarbeitungsrichtlinien zu Baustoffen |
• |
Verordnungen, z. B. Energieeinsparverordnung, Arbeitsstättenverordnung |
• |
Vorschriften von Berufsgenossenschaften |
In allen Fällen sind dabei zunächst bereits in der Planungsphase die Auswahl von geeigneten Materialien und deren typische „positive“ Eigenschaften für eine funktionsgerechte und kostengünstige Lösung der Bauaufgabe von großer Bedeutung. Beispielhaft sei dazu der Einsatz von Beton als tragendes und „abdichtendes“ Bauteil oder die Verwendung von Stahl zur Herstellung filigraner Tragwerke, wenn diese sichtbar und ästhetisch gestaltet werden sollen, genannt.
Für alle eingesetzten Baustoffe und die hergestellten Bauteile gilt es, im gesamten Planungs- und Bauablauf geeignete „Nahtstellen“ vorzusehen, um im Roh- und Ausbau ein Zusammenfügen ohne Anpass- und Nacharbeiten zu ermöglichen.
Das gelingt immer dann, wenn bereits in der Planung wesentliche „Grundregeln“ beachtet werden. Dazu zählt die Berücksichtigung von technischen Vorgaben aus den Normen zu Baustoffen (Produktnormen) und deren fachgerechte Verarbeitung oder Einbau (Planungs- und Ausführungsnormen), aus der VOB und aus den Richtlinien und Fachregeln des Handwerks. Außerdem stellt die Einplanung von Toleranzen i. S. d. DIN 18202 und 18203 ebenfalls eine Grundvoraussetzung für eine einwandfreie Bauleistung dar.
In diesem Zusammenhang ist auch die Beachtung der „Allgemein anerkannten Regeln der Technik“ als grundlegender Beitrag zur Herstellung eines mangelfreien Bauwerks von hohem Stellenwert. Die Einhaltung von Normen allein kann dies nicht garantieren. Oftmals stehen die Inhalte von Normen gegenüber den aktuellen Erwartungshaltungen und Ansprüchen zurück und erfüllen nicht automatisch den Anspruch, als „Anerkannte Regeln der Technik“ zu gelten.
Die Allgemein anerkannten Regeln der Technik“ sind bestimmt durch:
• |
Inhalte aus gültigen Normen, Fachregeln u. Ä. |
• |
Ausführungsmethoden, die sich in der handwerklichen Praxis bewährt haben |
• |
Anerkennung der Notwendigkeit und Richtigkeit dieser Regelungen durch die Mehrzahl der fachlich qualifizierten Bauschaffenden |
• |
Bewährung dieser Arbeitsweisen über einen längeren Zeitraum |
Ferner sind die geregelten herstellungsbedingten Maßabweichungen von Baustoffen, Veränderungen der Bauteile durch Schwinden und Kriechen, Durchbiegungen infolge Belastung, temperatur- und feuchtigkeitsbedingte Verformungen und handwerkliche Ungenauigkeiten bei der Ausführung zu berücksichtigen.
„Toleranzen sind nur dann zu prüfen, wenn es erforderlich ist“, so regelt es die DIN 18202 „Toleranzen im Hochbau – Bauwerke“; s. DIN 18202, Abschnitt 6.1.
Die in dem gewerkespezifischen Teil dieses Handbuchs genannten Grenzwerte zu Abweichungen der Bauwerksmaße, von Ebenheiten und Winkeln, wurden um Hinweise auf Basisdaten aus den „Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)“ der VOB Teil C sowie auszugsweise aus anderen Regelwerken oder Richtlinien ergänzt.
Die dazu getroffene Auswahl basiert auf der Einschätzung der Autoren, die dargestellten Inhalte des Handbuchs praxisbezogen für Planungs- und Ausschreibungsleistungen sowie für eine Prüfung im Rahmen der Bauleitung und bei der Durchführung von Abnahmen einsetzen zu können.