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Das Verhältnis der Kölner Erzbischöfe und des Stadtrates zur Judengemeinde im Mittelalter


Das Verhältnis der Kölner Erzbischöfe und des Stadtrates zur Judengemeinde im Mittelalter


1. Auflage

18,99 €

Verlag: Grin Verlag
Format: PDF
Veröffentl.: 18.06.2019
ISBN/EAN: 9783668959521
Sprache: deutsch
Anzahl Seiten: 50

Dieses eBook erhalten Sie ohne Kopierschutz.

Beschreibungen

Examensarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,7, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Von der Spätantike an bis ins 11. Jahrhundert können Juden in Köln zwar nicht eindeutig nachgewiesen werden, jedoch ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass durch lange Zeiträume, womöglich auch durchgehend, Juden dort wohnten. Es steht fest, dass Köln eine der ältesten Judengemeinden Deutschlands, ja zumindest die am frühesten quellenmäßig sicher belegte Niederlassung der Juden, aufweist. Die Beziehung zwischen den Christen und Juden war in der Spätantike von relativer Koexistenz und Anfang des Mittelalters von einem leichten Auf und Ab geprägt. Dies änderte sich jedoch zum Ende des 13. und zu Beginn des 14. Jahrhunderts, als zuerst kleinere und schließlich größere religiöse Verfolgungswellen die jüdischen Gemeinden heimsuchten. Diese Entwicklung spitzte sich in den Verfolgungen zur Zeit des „Schwarzen Todes“ in den Jahren 1348 bis 1350 zu. 1372 wurden schließlich erneut Juden in Köln aufgenommen; allerdings nur für eine kurze Zeit: 1424 verlängerte Köln die Aufenthaltsrechte der Judengemeinde nicht weiter, was eine Ausweisung der Juden zur Folge hatte.
Das Besondere am Beispiel Kölns ist, dass zwei zeitgenössische Quellen überliefert sind, die besonders aufschlussreich in Hinblick auf das Verhältnis der Kölner Erzbischöfe und des Stadtrates zur Judengemeinde im Mittelalter sind. Das ist zum einen eine Klageschrift von 1424, mit der sich die Stadt Köln an die Päpstliche Kurie richtete, um die Judenpolitik des Erzbischofs Dietrich von Moers zu beklagen und zum anderen ein Rechtfertigungsschreiben von 1431, in dem die Stadt die Ausweisung der Juden vor dem römisch-deutschen König und späteren Kaiser Sigismund rechtfertigte.

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