2., aktualisierte und erweiterte Auflage
Praktischer Leitfaden für Gründung,
Unternehmensführung und -finanzierung
Jan Schnedler
Lektorat: Ariane Hesse
Korrektorat: Sibylle Feldmann, www.richtiger-text.de
Satz: III-satz, www.drei-satz.de
Herstellung: Stefanie Weidner
Umschlaggestaltung: Michael Oréal, www.oreal.de
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ISBN: |
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978-3-96009-144-8 |
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978-3-96088-999-1 |
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ePub |
978-3-96910-000-4 |
mobi |
978-3-96910-001-1 |
2., aktualisierte und erweiterte Auflage
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Für meine Eltern Marie-Luise Schnedler und Dr. Ralf Schnedler
Vorwort
1Die Weichen stellen: mit der richtigen Gesellschaftsform starten
Häufig gewählte Gesellschaftsformen
Die GmbH als beliebteste Gesellschaftsform unter Startups
Wie gründe ich eine GmbH, und worauf ist dabei zu achten?
Was muss beim Unternehmensnamen beachtet werden?
Wie viel Stammkapital muss ich bei der Gründung einer GmbH sofort einzahlen?
Der Normalfall: die GmbH als Bargründung
Was ist eine Sachgründung, und was muss beachtet werden?
Haften die Gesellschafter einer GmbH wirklich nicht mehr persönlich?
Wofür ist die Gesellschafterversammlung da?
Benötigt die GmbH einen Aufsichtsrat oder Beirat?
Vorteile der Gründung einer GmbH im Überblick
Die Nachteile einer GmbH
Welche Informationen benötigt der Notar?
Die Gründungskosten richtig einschätzen
Checkliste: Gründung einer GmbH
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als kostengünstige kleine Schwester der GmbH
Die Besonderheiten gegenüber der »klassischen« GmbH
Wie gründe ich eine Unternehmergesellschaft?
Hafte ich bei Gründung einer UG wirklich nicht mehr persönlich?
Die Gründungskosten richtig einschätzen
Checkliste: Gründung einer UG
Wann empfiehlt sich die Gründung als GmbH & Co. KG?
Wie gründe ich eine GmbH & Co. KG, und worauf ist zu achten?
Was muss ich bei dem Unternehmensnamen beachten?
Vorteile der GmbH & Co. KG
Nachteile der GmbH & Co. KG
Checkliste: Gründung einer GmbH & Co. KG
Ist die Gründung einer britischen Limited (Ltd.) noch zeitgemäß?
Welche Nachteile hat die Limited?
Die Aktiengesellschaft
Was muss beim Unternehmensnamen beachtet werden?
Was sind die wichtigsten Vorteile der AG?
Was sind die wichtigsten Nachteile der AG?
Umwandlung einer GmbH in eine Aktiengesellschaft
Checkliste: Gründung einer AG
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Grundform der Personengesellschaften
Bin ich vielleicht schon Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts?
Was bedeutet es, wenn die Gesellschafter unbeschränkt gesamtschuldnerisch mit ihrem gesamten Privatvermögen haften?
Was muss beim Unternehmensnamen beachtet werden?
Die Gründungskosten der GbR richtig einschätzen
Sollte ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden?
Ist die GbR rechtsfähig? Was sind eine GbR-Innengesellschaft und eine GbR-Außengesellschaft?
Vorteile einer GbR-Gründung
Nachteile einer GbR-Gründung
Checkliste: Gründung einer GbR
Ist die offene Handelsgesellschaft (OHG) oder die Kommanditgesellschaft (KG) die passende Gesellschaftsform?
Checkliste: Gründung von OHG/KG
Einzelunternehmung, z. B. eingetragener Kaufmann (e. K.)
Stille Gesellschaft/stille Beteiligung
Besonderheiten und Vorteile einer Holdingstruktur
Vorteile der zusätzlichen Gründung einer Holdinggesellschaft
Nachteile der Holdingstruktur
Der Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung
Was sollten Sie beim Abschluss eines Gesellschaftsvertrags beachten?
Was muss der Gesellschaftsvertrag mindestens enthalten?
Empfehlenswerte Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag
Wann müssen Sie ein Gewerbe anmelden?
Wer muss kein Gewerbe anmelden?
Gewerbesteuerpflichtigkeit
Kontaktieren Sie fachkundige Stellen
Die zehn häufigsten rechtlichen Fehler innovativer Startups
Gründen in der falschen Gesellschaftsform
Firmen- oder Produktnamen werden nicht markenrechtlich überprüft und müssen später geändert werden
Gründer führen keine Sozialversicherungsbeiträge ab, obwohl sie dazu verpflichtet sind
Gründer verteilen Gesellschaftsanteile neu oder beteiligen Mitarbeiter ohne steuerliche Optimierung
Zu viele Frühphaseninvestoren und Gesellschafter mit geringen Geschäftsanteilen sind am Startup beteiligt
Open-Source-Software unter der falschen Lizenz in der eigenen Software enthalten oder Schutzrechte (IP) falsch genutzt
Schutzrechte gehören nicht dem Unternehmen
Insolvenzantrag nicht rechtzeitig gestellt
Streit im Gründerteam ohne Lösungsmöglichkeiten in Gesellschaftervereinbarung oder Gesellschaftsvertrag
Datenschutzrichtlinie nicht berücksichtigt
2Marken, Logos und Technologien schützen
Das Schutzsystem
Vorteile von Schutzrechten
Übertragbarkeit und Handelbarkeit von Schutzrechten
Der optimale Schutz einer Technologie/eines Geschäfts
Wie schütze ich meine vertraulichen Informationen/mein Know-how?
Ist der Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung mit Investoren möglich?
Welche Bedeutung hat eine Vertragsstrafenklausel in einer Geheimhaltungsvereinbarung?
Gestaltung der Geheimhaltungsvereinbarung
Vorsicht: Neues Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) beachten
Checkliste: Geheimhaltungsvereinbarung
Was ist eine Marke, und warum sollte ich Marken schützen?
Was ist eine Marke?
Warum sollte ich eine Marke durch eine Markenanmeldung schützen?
Vorteile einer geschützten Marke
Was muss ich bei einer deutschen Markenanmeldung beachten?
Was kostet eine deutsche Markenanmeldung?
Was sind Nizza-Waren- und Dienstleistungsklassen?
Warum brauche ich einen Rechtsanwalt für eine Markenanmeldung?
Prüfung der absoluten und relativen Schutzhindernisse
Erläuterung zur Verwechslungsgefahr
Europäische Marke
Internationale Markenanmeldung »IR-Marke«
Technologien über Patente schützen
Kosten der Patentanmeldung
Der kleine Bruder des Patents: das Gebrauchsmuster
Unterschiede zum Patent
Nachteile des Gebrauchsmusters im Vergleich zum Patent
Vorteile des Gebrauchsmusters im Vergleich zum Patent
Kosten für die Eintragung eines Gebrauchsmusters
Das Know-how-Recht
Designrecht
Was ist der Unterschied zwischen einem Geschmacksmuster und einem eingetragenen Design?
Muss ich ein Design wirklich anmelden, oder ist ein Design auch ohne eine Eintragung beim DPMA geschützt?
Ist das »Design« nicht bereits über das Urheberrecht geschützt?
Das Design ist ein sogenanntes »nicht geprüftes Recht«
Kosten einer Designanmeldung bzw. Geschmacksmusteranmeldung
Urheberrecht
Open Content
Was ist bei Lizenzverträgen zu beachten?
Die wichtigsten Lizenzarten
Was ist eine Unterlizenz?
Welche Arten von Lizenzgebühren gibt es?
Checkliste: Lizenzvertrag
3Wie finanziere ich mein Startup?
Allgemeines Know-how zu Finanzierungen
Was sind Finanzierungsrunden?
Wie spreche ich einen Investor an?
Deal Breaker
Eigene Mittel/Bootstrapping
»FFF« – Family/Fools/Friends
Was machen eigentlich Acceleratoren?
Business-Angels
Business-Devils
Wie lassen sich Business-Angels und Venture-Capital-Firmen unterscheiden?
Nur wenige Startups erhalten Venture-Capital-Finanzierungen
Wie sind VC-Gesellschaften organisiert?
VCs investieren auch gemeinsam
Was bedeutet ein VC-Investment für die Gründer?
Family-Offices
Abgrenzung Single- und Multi-Family-Offices
Abgrenzung von echten Family-Offices und Dienstleistern
Abgrenzung von Venture-Capital-Fonds
Besonderheiten von Family-Offices als Startup-Investoren
Family-Offices, die bereits direkt in Startups investiert haben
Das Einmaleins der staatlichen Förderung
Systematik des Fördersystems – Grundlagen
Quellen der Förderprogramme: EU, Bund und Länder
Mit welchen Instrumenten werden Unternehmen gefördert?
Das EXIST-Förderprogramm für Gründungen aus Hochschulen
Business-Angel-Förderung »INVEST – Zuschuss für Wagniskapital«
Finanzierung durch den High-Tech Gründerfonds (HTGF)
Kriterien für ein Investment des HTGF
Wie erfolgreich ist der HTGF?
Was wird am HTGF kritisiert?
Bankkredite und Gründer
Die eigene Hausbank als Kreditgeber
Helfen staatliche Förderbanken durch einfacheren Zugang und bessere Konditionen?
Crowdinvesting/Crowdfunding
Was ist der Unterschied zwischen Crowdinvesting und Crowdfunding?
Einer der größten Vorteile, aber auch Nachteile: der Marketingeffekt
Häufigste Ausgestaltung des Crowdinvestings: das partiarische Nachrangdarlehen
Wie läuft die Finanzierung über die Crowd konkret ab?
Ist Crowdinvesting Venture-Capital-kompatibel?
Rechtliche Rahmenbedingungen des Crowdinvestings in Deutschland
Nachteile des Crowdinvestings
ICO (Initial Coin Offering)
Due Diligence
(Virtueller) Datenraum
Sensible Daten/Know-how besonders schützen
Due-Diligence-Report
Welche Exit-Möglichkeiten gibt es für Startups?
Trade Sale
Börsengang/IPO
Liquidation
4Verträge mit Investoren
Term Sheet
Exklusivität für die Verhandlungszeit
Bewertung/Investment
Gesellschafterstruktur im Cap Table
Aufschiebende Bedingungen/Investmentbedingungen
Gewährleistung/Garantien
Liquidation Preference (Liquidierungsvorrang)
Drag-along (Veräußerungspflicht)
Tag-along (Mitveräußerungsrecht)
Right of First Refusal (Andienungsrecht)
(Gründer-)Vesting
Verwässerungsschutz (Anti-Dilution)
Mitarbeiterbeteiligungsprogramme
Beirat/Aufsichtsrat
Schutzrechte/Erfindungen
Wettbewerbsverbot/Nebentätigkeit
Informationsrechte
Zustimmungsrechte des Investors
Persönliche Sicherheiten
Kosten für die Beteiligung (Rechtsanwälte und sonstige Berater)
Vertraulichkeit
Bindungswirkung
Anlage: CAP TABLE
Beteiligungsvertrag
5Welche Rechte und Pflichten gelten für den Geschäftsführer?
Der Geschäftsführer als Vertreter der GmbH
Geschäftsordnung für die Geschäftsführung
Geschäftsführeranstellungsvertrag
Checkliste: Was gehört mindestens in einen Geschäftsführeranstellungsvertrag?
Gesellschafterversammlungen
Wie viel darf ein Gesellschafter-Geschäftsführer verdienen?
Sozialversicherungspflicht des GmbH-Geschäftsführers
Haftung und Pflichten des Geschäftsführers
Möglichkeiten der Risikoreduzierung
Pflichten des Geschäftsführers in der Krise
Checkliste: Geschäftsführerpflichten in der Krise
6Erste Mitarbeiter einstellen
Rechtliche Fallstricke bei der Mitarbeitersuche
Stellen juristisch korrekt ausschreiben
Richtig mit Initiativbewerbungen umgehen
Kosten für das Bewerbungsgespräch
Datenschutz und Bewerbungsunterlagen
Der Arbeitsvertrag
Was sind die Voraussetzungen für Befristungen von Arbeitsverträgen?
Teilzeit
Werkstudenten beschäftigen
Was Sie bei der Anstellung von Praktikanten beachten müssen
Geringfügige Beschäftigung
Erfindungen und Urheberrechte von Mitarbeitern
Die Problematik der Scheinselbstständigkeit
Überstundenvergütung
Urlaubsverfall
Homeoffice
Verpflichtung auf das Datengeheimnis
Checkliste: Was gehört mindestens in einen Arbeitsvertrag?
Wann findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung?
Kündigungsschreiben richtig an Mitarbeiter übermitteln
Checkliste: Kündigung bei weniger als zehn Mitarbeitern
Rückgabe von Eigentum des Startups
Mitarbeiterbeteiligungen zur Bindung von wichtigen Mitarbeitern
Was ist eine virtuelle Beteiligung?
Checkliste: vESOP
7Fehlerfreie Websites, Geschäftsbriefe und AGB erstellen
Rechtliche Anforderungen an das Impressum einer Website
Leichte Erkennbarkeit
Unmittelbare Erreichbarkeit
Ständige Verfügbarkeit
Umfang der Informationspflicht
Impressumspflicht bei Social-Media-Profilen
Konsequenzen bei Verstößen
Datenschutzhinweise auf einer Website/Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
Datenschutzerklärung bei Social-Media-Profilen
Quick-Check Datenschutzbeauftragter
Datenschutz bei Unternehmensverkäufen
Rechtsfolgen bei Datenschutzverstößen
Welche Wirkung hat ein Disclaimer auf der Website oder in einer E-Mail?
Welche Pflichtangaben gehören in Geschäftsbriefe?
Gestaltung der Geschäftsbriefe
Rechtsfolge eines Verstoßes
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Wann sind AGB wirksam in den Vertrag einbezogen worden?
Kollision von AGB
In welcher Sprache müssen AGB vorgehalten werden
Kopieren von AGB vom Konkurrenten?
Haftungsbeschränkung in AGB
Checkliste: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Checkliste: Vermeidung von Fehlern bei der Verwendung von AGB
8Das Berater-Einmaleins
Was beeinhaltet dieses Kapitel?
Berater ist nicht gleich Berater
Der Unterschied zwischen einem Experten und einem Berater
Der Unterschied zwischen verkammerten Beratern und freien Beratern
Auswahl eines passenden Beraters
Sollte man einen schriftlichen Beratungsvertrag abschließen?
Was bei der Beauftragung von Rechtsanwälten zu beachten ist
Womit sollte ich auch bei knapper Kasse einen Rechtsanwalt beauftragen?
Benötigen Sie von Anfang an einen Steuerberater?
Das Steuerberaterhonorar verstehen
Welcher Steuerberater passt zu meinem Startup?
Wann beauftrage ich einen Steuerberater?
Wann benötigen Sie einen Patentanwalt?
Tätigkeiten des Patentanwalts
Kosten des Patentanwalts
Was unterscheidet den Notar vom Rechtsanwalt?
Der Notar hilft im Gesellschaftsrecht
Auch Familienrecht kann relevant werden
Der Notar kann notarielle Urkunden erstellen
Worauf sollte ich im Notartermin achten?
Kann ich jeden Notar nehmen?
Freie Berater
M&A-Berater können der Geschäftsführung Arbeit abnehmen
Fördermittelberater und Gründungscoaches
(Teil-)Förderung der Beratung durch das Fördermittelprogramm »Förderung unternehmerischen Know-hows«
Checkliste: Identifizierung und Beauftragung eines Beraters
Anhang: Mustertexte
Muster für den Beschluss der Geschäftsführerbestellung
Muster für eine Liste der Gesellschafter und der übernommenen Geschäftsanteile
Muster für eine Unbedenklichkeitsanfrage an die Industrie- und Handelskammer hinsichtlich firmenrechtlicher Zulässigkeit
Muster für eine Niederschrift über die ordentliche Gesellschafterversammlung der Firma Startup GmbH
Muster für eine Bestätigung über die Rückgabe von Firmeneigentum
Glossar
Index
Gründen liegt voll im Trend: Immer mehr Absolventen träumen vom eigenen Startup anstatt von einer Karriere bei einer der großen Beratungen oder in einem Konzern. Auch die Politik hat das Thema »Startups« für sich entdeckt und schafft beispielsweise neue Fördermittel für Investoren und Steuererleichterungen für Startups. Im Rahmen meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt habe ich bei der Beratung von Startups schnell gemerkt, dass sich alle Gründer – unabhängig vom konkreten Geschäftsmodell – immer wieder mit den gleichen rechtlichen Fragestellungen beschäftigen. Oftmals haben sie aber nicht das Geld, alle rechtlichen Fragen klären zu lassen.
Erstaunlicherweise gibt es fast keine Bücher zu den rechtlichen Hürden, die fast jeder Gründer zu meistern hat. Alle mir bekannten Bücher behandeln zum einen nur Teilbereiche der relevanten Themen und sind zum anderen häufig für Juristen geschrieben. Daher habe ich vor acht Jahren begonnen, Praxisleitfäden für die rechtlichen Probleme zu verfassen, die bei den von mir beratenen Gründern immer wieder auftauchten. Mit dieser kostenlosen Hilfe konnten die Startups rechtliche Probleme, die nicht allzu dringend zu klären waren und für die sie kein Geld hatten, selbst angehen. Eine weitere Motivation zum Verfassen der Leitfäden war auch die schwer einzuschätzende Qualität der im Internet verfügbaren Informationen. Viele dieser Informationen sind veraltet, falsch oder unzureichend. Probleme oder Lösungen werden nur angerissen, sodass dem Startup letztlich nicht wirklich weitergeholfen wird. Als ich mehr als 30 Leitfäden erstellt hatte, kam ich auf die Idee, die Leitfäden in ein Buch einfließen zu lassen, das Gründern hilft, die meisten rechtlichen Stolpersteine aus dem Weg zu räumen oder zumindest zu wissen, wo überhaupt ein Problem auf sie wartet.
Startup-Recht ist dabei kein eigenes Rechtsgebiet. Es ist vielmehr ein Mix aus vielen verschiedenen Rechtsgebieten, der insbesondere durch das Gesellschaftsrecht geprägt ist. Startup-Recht beinhaltet neben dem Gesellschaftsrecht auch das Markenrecht, das Patentrecht, das Gebrauchsmusterrecht, das Know-how-Recht, das Urheberrecht, das Designrecht, das Vertragsrecht, das Datenschutzrecht, das IT-Recht, das Fördermittelrecht, das AGB-Recht und das Arbeitsrecht. Gerade das Startup-Recht ist von Anglizismen geprägt und hat ganz eigene Begriffe, die Sie im Rahmen dieses Buchs kennenlernen werden.
Ich habe versucht, die trockene Rechtsmaterie so anschaulich aufzubereiten, dass Sie das Buch ohne juristische Vorbildung verstehen können. So habe ich fast vollständig auf juristische Fachbegriffe bzw. »Juristendeutsch« verzichtet und von der Angabe von Paragrafen abgesehen. Die Kenntnis von Paragrafen und juristischen Fachbegriffen ist häufig für das Verständnis nicht notwendig. Die juristischen Fragestellungen sind der Verständlichkeit halber nicht unter juristisch-wissenschaftlichen Aspekten dargestellt, sondern sollen den praktischen Anforderungen von Gründern, Unternehmern und Geschäftsführern entsprechen. Das Buch ist für den Erstgründer geschrieben, sollte aber auch Neues für erfahrene (Serien-)Gründer bieten.
Wenn Sie gerade gründen, freuen Sie sich auf eine großartige Zeit voller extremer Emotionen in beide Richtungen. Ich habe in meiner gesamten Beratungspraxis noch keine weltbewegenden Katastrophen erlebt, die Gründer nach einem Scheitern des Unternehmens oder der Geschäftsidee völlig aus dem Gleis geworfen haben. Mut und Insolvenzen gehören aber dazu.
Eine Erfahrung kann ich auch teilen: Es wird schwer sein, wieder in Konzernen zu arbeiten, nachdem Sie einmal ein wirkliches Entrepreneur-Mindset verinnerlicht und sich an die Freiheiten eines eigenen Unternehmens gewöhnt haben. Viele meiner Mandanten haben gute Angebote von Konzernen bekommen, einige sind darauf eingegangen, sind aber meist wieder zurück in die Selbstständigkeit gegangen. Andere Gründer haben ihr Startup verkauft und haben erneut gegründet, sobald die letzte Meilensteinzahlung vom Käufer geleistet war.
Businessideen und Geschäftsmodelle zu entwickeln, kann einen erfüllen, wenn man es mit den richtigen Menschen macht. Die Suche nach geeigneten Mitstreitern kann durchaus ein paar Geschäftsideen oder sogar Unternehmen verschleißen. Schlaflose Nächte gehören ebenfalls dazu, aber auch einige spontane Wochentage am Strand oder mit der Familie.
Probieren Sie sich aus, solange Ihre Verpflichtungen noch nicht zu groß sind. Von der eigenen Geschäftsidee überzeugt zu sein und für das eigene Startup zu brennen, ist ein wichtiger Erfolgsfaktor. Anpassungen des Geschäftsmodells sind häufig nötig und völlig normal. Copycats sind meist nur mit großem Kapitalaufwand und unheimlicher Geschwindigkeit erfolgreich.
Die Finanzierung ist ein weiterer kritischer Punkt des Unternehmenserfolgs. Kümmern Sie sich frühzeitig um das Funding, wenn Sie auf externes Kapital angewiesen sind.
Ausdrücklich möchte ich hier noch einmal anmerken, dass dieses Buch Ihnen die erste Orientierung ermöglichen und das nötige Problembewusstsein vermitteln möchte. Eine Rechtsberatung durch einen geeigneten Fachanwalt, Steuerberater und Notar – die alle Aspekte Ihrer Situation berücksichtigt – kann dieses Buch selbstverständlich nicht ersetzen.
Ich hoffe, dieses Buch hilft Ihnen dabei, etwas Neues, Spannendes zu entwickeln, es zu skalieren und die Welt oder Ihr Leben ein wenig zu verbessern.
Viele Freunde, Kollegen und Mentoren haben mich seit den frühen Entwürfen des Buchs unterstützt und mir umfangreiches Feedback gegeben. Ich möchte mich insbesondere bei den folgenden Personen für die Unterstützung und die Zeit, die sie sich genommen haben, bedanken:
Dr. Ralf Schnedler, Alois Krtil, Katharina Keienburg, Dr. Matthias Vogt, Daniel Prause, Felix Gessert, Prof. Dr. Carsten Claussen, Takashi Themann und meiner Lektorin Ariane Hesse.
Ein besonderer Dank gilt auch meiner Frau Ommie und meiner Tochter Lenina.
Ich habe jedes Kapitel viele Male durchgelesen und habe jedes Mal wieder etwas verändert. Dennoch ist sicherlich noch nicht alles perfekt. Daher freue ich mich sehr über Anregungen und Verbesserungsvorschläge zu diesem Buch! Wenn Sie etwas entdeckt haben, andere Erfahrungen gemacht haben oder ein relevantes Thema noch nicht behandelt wurde, schicken Sie mir bitte eine Nachricht an meine E-Mail-Adresse:
schnedler@kanzlei-schnedler.com.
In der Gründungsphase müssen Sie das Gründungsteam zusammenstellen, Ihr Geschäftsmodell entwickeln, Ihren Eintrittsmarkt bestimmen, Ihr Minimum Viable Product testen, die Geschäftsanteile unter den Gründern verteilen, das Gründungskapital aufbringen u.v.a.m. Darüber hinaus ist auf der juristischen Seite viel zu klären: Das Gründungsteam muss – zumeist unter Zeitdruck – Entscheidungen treffen, die weitreichende Folgen haben. Eine sehr wichtige Entscheidung ist die Wahl einer geeigneten Gesellschaftsform – also ob Sie Ihre Unternehmung beispielsweise als GmbH, UG, AG, Ltd., GbR, KG, OHG oder GmbH & Co. KG gründen. Treffen Sie die falsche Entscheidung, kann ein Scheitern der Geschäftsidee nicht nur beträchtliche Konsequenzen für Ihr berufliches Leben haben, sondern sich auch auf Ihr Privatleben und das der anderen Gründer auswirken.
Weitere Themen in dieser ersten Phase sind: Was ist bei der Gewerbeanmeldung, der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags, der Wahl des Firmennamens sowie dem Kontakt mit dem Notar zu beachten, und mit welchen Kosten müssen Sie für die Unternehmensgründung rechnen? Des Weiteren wird erläutert, welche Vorteile eine sogenannte Holdingstruktur hat.
Hinweis: Definition Startup
Dieses Buch konzentriert sich auf Startups. Ein Startup ist nach gängiger Definition ein junges, technologiebezogenes oder innovatives Unternehmen mit mehreren Gründern, das sich noch nicht auf dem Markt etabliert hat und auf der Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten ist, um schnell zu wachsen.
Ein Friseurladen oder ein Restaurant sind nach dieser Definition beispielsweise keine Startups. Dennoch sind fast alle Ausführungen in diesem Buch für traditionelle Unternehmensgründungen relevant und lassen sich auf diese übertragen.
Der Schwerpunkt dieses Kapitals liegt auf den für Firmengründer relevantesten Gesellschaftsformen: der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (kurz GmbH) und der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (kurz UG).
Mit der Wahl der Gesellschaftsform und der inneren Ausgestaltung der Gesellschaft durch den Gesellschaftsvertrag stellen Sie ganz am Anfang der Gründung die Weichen und können sich absichern, um beispielsweise auch eine Privatinsolvenz zu verhindern, wenn das Startup scheitert.
Für Unternehmensgründer ist es enorm wichtig, die Gesellschaftsform zu wählen, die am besten zu ihrem Startup passt. Aber was unterscheidet GmbH, UG, AG, GbR, OHG, KG, Ltd. und wie sie alle heißen? Und welche dieser Gesellschaftsformen kommen überhaupt für Startups infrage?
Zum besseren Verständnis zunächst eine Einordnung: Generell werden im Gesellschaftsrecht Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften unterschieden. Wie dem Namen nach zu erwarten, steht bei den Personengesellschaften die Person des Gesellschafters, bei der Kapitalgesellschaft die Kapitalbeteiligung im Vordergrund.
Die Personengesellschaften sind auf den persönlichen Einsatz der Gesellschafter ausgelegt – z.B. bringen die Gesellschafter ihr Privatvermögen als Haftungsmasse ein. Bei der Kapitalgesellschaft besteht der entscheidende Beitrag der Gesellschafter im Kapital, das sie der Gesellschaft zur Verfügung stellen, wobei das Privatvermögen der Gesellschafter in der Regel dann nicht mehr als Haftungsmasse zur Verfügung steht.
Kapitalgesellschaften bieten Ihnen einen ganz entscheidenden Vorteil: Bei der Kapitalgesellschaft beschränkt sich die Haftung und damit das Risiko des Gesellschafters bzw. des Gründers – z.B. im Fall der Insolvenz – in der Regel auf seine Einlageverpflichtung. Das bedeutet, dass Sie, nachdem Sie einmal das Stammkapital ordnungsgemäß eingezahlt haben, nicht mehr mit Ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften. Anders ist das bei den reinen Personengesellschaften geregelt. Hier wird üblicherweise kein Kapital eingezahlt. Als Haftungsmasse steht das Vermögen der Gesellschafter oder einzelner Gesellschafter zur Verfügung.
Bevor ich die wichtigsten Gesellschaftsformen im Einzelnen vorstelle, zeigt die folgende Tabelle, welche Gesellschaftsformen jeweils zu den Kapital- und den Personalgesellschaften gehören:
Personengesellschaften |
Kapitalgesellschaften |
Eingetragener Kaufmann (e.K.) |
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) |
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) |
Unternehmergesellschaft (UG) (haftungsbeschränkt) |
Offene Handelsgesellschaft (OHG) |
Aktiengesellschaft (AG) |
Kommanditgesellschaft (KG) |
Ausländische Rechtsformen: englische Limited (Ltd.) |
Partnerschaftsgesellschaft (PartG)/Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) |
|
Stille Gesellschaft |
|
Mischformen |
Mischformen |
GmbH & Co. KG |
|
Neben der Haftungsbeschränkung gibt es aber noch eine Reihe weiterer wichtiger Punkte, die Sie bei der Wahl der für Sie passenden Gesellschaftsform unbedingt berücksichtigen sollten:
Die meisten Existenzgründer, die nicht allein gründen, entscheiden sich für die Gründung einer Kapitalgesellschaft in Form einer GmbH oder einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft. Ansonsten kommt für Startups nach obiger Definition in den meisten Konstellationen nur noch die GmbH & Co. KG oder bei größeren Unternehmungen die Aktiengesellschaft ernsthaft in Betracht.
Neben der Haftungsbeschränkung besteht ein wesentlicher Vorteil der Kapitalgesellschaften darin, dass Business-Angels oder Venture-Capital-Gesellschaften bevorzugt in Kapitalgesellschaften investieren, sodass die Kapitalgesellschaften besonders kompatibel mit Investoren sind. Haben Sie vor, eine Finanzierung über Business-Angels oder Venture-Capital-Gesellschaften durchzuführen, sollten Sie Ihr Startup als GmbH, UG oder AG gründen.
Gründen Sie nicht im Team, sondern als Einzelunternehmer, oder ist Ihr Haftungsrisiko überschaubar, kann auch die Gründung einer Personengesellschaft sinnvoll sein.
Personengesellschaften wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (kurz GbR), die offene Handelsgesellschaft (kurz OHG) und die reine Kommanditgesellschaft (kurz KG) scheiden für innovative Startups aus haftungsrechtlichen Gründen in der Regel aus. Die Gründer trifft hier mit ihrem Privatvermögen eine gesamtschuldnerische unbeschränkte persönliche Haftung. Bei der KG gibt es beim Haftungsrisiko Unterschiede: Hier sind zwei unterschiedlich haftende Gesellschafter (Komplementäre und Kommanditisten) vorgesehen. Während die Komplementäre voll persönlich haften, sind die Kommanditisten – vergleichbar den GmbH-Gesellschaftern – nur beschränkt haftbar, nämlich in Höhe der jeweils von ihnen übernommenen Einlage.
Hinweis: Ausländische Gesellschaftsform
Eine ausländische Gesellschaftsform sollten Sie nur in Erwägung ziehen, wenn Ihre Geschäftsidee einen klaren internationalen Fokus hat, Sie bereits Erfahrung als Unternehmer sammeln konnten und über professionelle Unterstützung durch qualifizierte Rechtsanwälte und Steuerberater sowie eine ausreichende Finanzierung verfügen.
Welche Unternehmensformen besonders verbreitet sind, zeigen die Eintragungen im Handelsregister (Stand 1. Januar 2016):
Da die Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht im Handelsregister eingetragen wird, liegen hierzu keine genauen Zahlen vor.
Diese Verteilung deckt sich mit meinen Erfahrungen in der Beratung von innovativen Startups im technologischen und IT-Umfeld. Die Startups, die ich berate, bevorzugen sogar noch viel deutlicher die Unternehmensform der GmbH. Es entscheiden sich ca. 70% der Startups mit mehreren Gründern für die Gesellschaftsform der GmbH, ca. 12% für die GmbH & Co. KG, ca. 12% für die Unternehmergesellschaft, ca. 1% für die Aktiengesellschaft und ca. 5% für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Entscheidend ist allerdings nicht nur die Wahl der passenden Rechtsform. Mindestens genauso wichtig ist die Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags. Der Gesellschaftsvertrag regelt das Innenverhältnis zwischen den Gesellschaftern sowie zwischen den Gesellschaftern und der Gesellschaft sowie deren Organisation.
Bei fast allen Rechtsformen besteht weitgehende Freiheit, den Gesellschaftsvertrag zwischen den Gesellschaftern zu verhandeln und individuell auszugestalten, da es wenig zwingende rechtliche Vorschriften gibt. Lediglich bei der AG ist der rechtlich vorgegebene Rahmen durch das Aktiengesetz ziemlich detailliert vorgegeben. Die Ausgestaltung muss sich im »täglichen Einsatz« als praktikabel erweisen und insbesondere klare Regelungen treffen, wenn sich die Gesellschafter nicht einig sind und es zu Konflikten kommt.
Weil die Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags und der Inhalt anderer Verträge, die den Gesellschaftern Rechte geben oder Pflichten auferlegen – wie der Beteiligungsvertrag, die Gesellschaftervereinbarung oder die Geschäftsordnung für die Geschäftsführung –, enorm wichtig sind, sollten Sie hier unbedingt professionelle Hilfe in Anspruch nehmen und sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen.
Hinweis: Beratungsförderung
Für die notwendige Beratung bieten die einzelnen Bundesländer gegebenenfalls Zuschüsse in Form von prozentualen Zuzahlungen oder Erstattungen an. Informationen hierzu erhalten Sie auf den Internetseiten der Förderinstitute, der Handwerks-, Industrie- und Handelskammern oder über die Fördermitteldatenbank des Bundes unter www.förderdatenbank.de (siehe hierzu weiter unten in Kapitel 3 unter Beratungsförderung).
Laut Statistischem Bundesamt sind im Jahr 2018 insgesamt 49.628 GmbHs gegründet worden. Das sind ca. 40% aller Gesellschaftsgründungen in Deutschland 2018. Insgesamt waren im Jahr 2018 ca. 1.000.000 GmbHs im Handelsregister eingetragen. Hinzu kommt, dass in diesen Zahlen noch nicht die »Sonderformen« der GmbH, die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (siehe hierzu weiter unten in diesem Kapitel den Abschnitt Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als kostengünstige kleine Schwester der GmbH) und die GmbH & Co. KG (siehe hierzu weiter unten in diesem Kapitel den Abschnitt Wann empfiehlt sich die Gründung als GmbH & Co. KG?) enthalten sind, die jeweils ca. 8% aller Gesellschaftsgründungen ausmachen. Diese beiden Sonderformen mit eingerechnet, sind also über 50% aller Gesellschaftsgründungen in Deutschland GmbHs.
Hauptgrund für die Beliebtheit der GmbH ist aus Sicht von Gründern fast immer die Haftungsbeschränkung. Schließlich ist das unternehmerische Risiko im (hoch-) technologischen und Softwarebereich meist besonders groß. Haftungssummen können sehr schnell sehr hoch ausfallen. In der Praxis können Sie (wirksame) Haftungsbeschränkungen gegenüber dem Vertragspartner häufig nicht durchsetzen und wegen der strengen AGB-rechtlichen Rechtsprechung auch nicht in ausreichendem Umfang in die allgemeinen Geschäftsbedingungen aufnehmen. Nur wenn die Haftungsgefahren des Geschäftsmodells gering sind, empfehle ich Ihnen, überhaupt über die Gründung einer nicht haftungsbeschränkten Gesellschaftsform nachzudenken.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung gehört zu den sogenannten Kapitalgesellschaften. Als juristische Person besitzt sie, so formulieren es Juristen, eine eigene Rechtspersönlichkeit und kann selbst Träger von Rechten und Pflichten sein. Sie kann beispielsweise eigenständig klagen, auch verklagt werden oder Verträge abschließen. Für die GmbH gibt es ein eigenes GmbH-Gesetz, das recht große Freiräume für die Ausgestaltung der GmbH bietet. Das Miteinander der Gesellschafter in der GmbH regelt der Gesellschaftsvertrag, auch Satzung genannt. Die einzelnen Schritte der Gründung einer GmbH sind am Ende dieses Kapitels in einer Checkliste dargestellt.
Sie können die GmbH allein als sogenannte Ein-Mann-GmbH gründen, Sie können sich aber auch mit mehreren natürlichen Personen oder juristischen Personen – z.B. einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft oder einer anderen GmbH – als Gesellschafter an einer GmbH beteiligen.
BEISPIEL
An der Startup GmbH sind zwei Gründer A und B (privat) als Gesellschafter mit jeweils 30% der Geschäftsanteile beteiligt. Der dritte Gründer hat sich über seine Unternehmergesellschaft C UG (haftungsbeschränkt) in Höhe von 20% beteiligt, die Gesellschafter der Startup GmbH wird. Die letzten 20% der Geschäftsanteile gehören einem Investor, der sich über seine Invest GmbH an dem Startup beteiligt hat, die ebenfalls selbst die Geschäftsanteile hält.
Die Gründung von zwei Kapitalgesellschaften, von denen die eine die Anteile an der anderen hält, kann sich aus steuerlichen Gründen bei dem sogenannten Holdingmodell (siehe hierzu weiter unten in diesem Kapitel Besonderheiten und Vorteile einer Holdingstruktur) anbieten.
Jeder der Gründer, der einen Geschäftsanteil übernimmt, wird Gesellschafter der GmbH, das heißt eine Art (Teil-)Eigentümer der Gesellschaft (Geschäftsanteilsinhaber), und muss eine entsprechende Stammeinlage bei Gründung der GmbH auf das Konto der GmbH einzahlen. Die Höhe der Stammeinlage ergibt sich aus den übernommenen Geschäftsanteilen. Die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen der GmbH greift übrigens erst dann, wenn jeder Gesellschafter seine Stammeinlage erbracht hat.
BEISPIEL