image

2., aktualisierte und erweiterte Auflage

Startup-Recht

Praktischer Leitfaden für Gründung,
Unternehmensführung und -finanzierung

Jan Schnedler

image

Jan Schnedler

Lektorat: Ariane Hesse

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

ISBN: 

 

Print

978-3-96009-144-8

PDF

978-3-96088-999-1

ePub

978-3-96910-000-4

mobi

978-3-96910-001-1

2., aktualisierte und erweiterte Auflage

Dieses Buch erscheint in Kooperation mit O’Reilly Media, Inc. unter dem Imprint »O’REILLY«. O’REILLY ist ein Markenzeichen und eine eingetragene Marke von O’Reilly Media, Inc. und wird mit Einwilligung des Eigentümers verwendet.

Hinweis:

image

Schreiben Sie uns:

Die vorliegende Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte vorbehalten. Die Verwendung der Texte und Abbildungen, auch auszugsweise, ist ohne die schriftliche Zustimmung des Verlags urheberrechtswidrig und daher strafbar. Dies gilt insbesondere für die Vervielfältigung, Übersetzung oder die Verwendung in elektronischen Systemen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die im Buch verwendeten Soft- und Hardware-Bezeichnungen sowie Markennamen und Produktbezeichnungen der jeweiligen Firmen im Allgemeinen warenzeichen-, marken- oder patentrechtlichem Schutz unterliegen.

Alle Angaben und Programme in diesem Buch wurden mit größter Sorgfalt kontrolliert. Weder Autor noch Verlag können jedoch für Schäden haftbar gemacht werden, die in Zusammenhang mit der Verwendung dieses Buches stehen.

5 4 3 2 1 0

Für meine Eltern Marie-Luise Schnedler und Dr. Ralf Schnedler

Inhalt

Vorwort

1Die Weichen stellen: mit der richtigen Gesellschaftsform starten

Häufig gewählte Gesellschaftsformen

Die GmbH als beliebteste Gesellschaftsform unter Startups

Wie gründe ich eine GmbH, und worauf ist dabei zu achten?

Was muss beim Unternehmensnamen beachtet werden?

Wie viel Stammkapital muss ich bei der Gründung einer GmbH sofort einzahlen?

Der Normalfall: die GmbH als Bargründung

Was ist eine Sachgründung, und was muss beachtet werden?

Haften die Gesellschafter einer GmbH wirklich nicht mehr persönlich?

Wofür ist die Gesellschafterversammlung da?

Benötigt die GmbH einen Aufsichtsrat oder Beirat?

Vorteile der Gründung einer GmbH im Überblick

Die Nachteile einer GmbH

Welche Informationen benötigt der Notar?

Die Gründungskosten richtig einschätzen

Checkliste: Gründung einer GmbH

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als kostengünstige kleine Schwester der GmbH

Die Besonderheiten gegenüber der »klassischen« GmbH

Wie gründe ich eine Unternehmergesellschaft?

Hafte ich bei Gründung einer UG wirklich nicht mehr persönlich?

Die Gründungskosten richtig einschätzen

Checkliste: Gründung einer UG

Wann empfiehlt sich die Gründung als GmbH & Co. KG?

Wie gründe ich eine GmbH & Co. KG, und worauf ist zu achten?

Was muss ich bei dem Unternehmensnamen beachten?

Vorteile der GmbH & Co. KG

Nachteile der GmbH & Co. KG

Checkliste: Gründung einer GmbH & Co. KG

Ist die Gründung einer britischen Limited (Ltd.) noch zeitgemäß?

Welche Nachteile hat die Limited?

Die Aktiengesellschaft

Was muss beim Unternehmensnamen beachtet werden?

Was sind die wichtigsten Vorteile der AG?

Was sind die wichtigsten Nachteile der AG?

Umwandlung einer GmbH in eine Aktiengesellschaft

Checkliste: Gründung einer AG

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Grundform der Personengesellschaften

Bin ich vielleicht schon Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts?

Was bedeutet es, wenn die Gesellschafter unbeschränkt gesamtschuldnerisch mit ihrem gesamten Privatvermögen haften?

Was muss beim Unternehmensnamen beachtet werden?

Die Gründungskosten der GbR richtig einschätzen

Sollte ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden?

Ist die GbR rechtsfähig? Was sind eine GbR-Innengesellschaft und eine GbR-Außengesellschaft?

Vorteile einer GbR-Gründung

Nachteile einer GbR-Gründung

Checkliste: Gründung einer GbR

Ist die offene Handelsgesellschaft (OHG) oder die Kommanditgesellschaft (KG) die passende Gesellschaftsform?

Checkliste: Gründung von OHG/KG

Einzelunternehmung, z. B. eingetragener Kaufmann (e. K.)

Stille Gesellschaft/stille Beteiligung

Besonderheiten und Vorteile einer Holdingstruktur

Vorteile der zusätzlichen Gründung einer Holdinggesellschaft

Nachteile der Holdingstruktur

Der Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung

Was sollten Sie beim Abschluss eines Gesellschaftsvertrags beachten?

Was muss der Gesellschaftsvertrag mindestens enthalten?

Empfehlenswerte Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag

Wann müssen Sie ein Gewerbe anmelden?

Wer muss kein Gewerbe anmelden?

Gewerbesteuerpflichtigkeit

Kontaktieren Sie fachkundige Stellen

Die zehn häufigsten rechtlichen Fehler innovativer Startups

Gründen in der falschen Gesellschaftsform

Firmen- oder Produktnamen werden nicht markenrechtlich überprüft und müssen später geändert werden

Gründer führen keine Sozialversicherungsbeiträge ab, obwohl sie dazu verpflichtet sind

Gründer verteilen Gesellschaftsanteile neu oder beteiligen Mitarbeiter ohne steuerliche Optimierung

Zu viele Frühphaseninvestoren und Gesellschafter mit geringen Geschäftsanteilen sind am Startup beteiligt

Open-Source-Software unter der falschen Lizenz in der eigenen Software enthalten oder Schutzrechte (IP) falsch genutzt

Schutzrechte gehören nicht dem Unternehmen

Insolvenzantrag nicht rechtzeitig gestellt

Streit im Gründerteam ohne Lösungsmöglichkeiten in Gesellschaftervereinbarung oder Gesellschaftsvertrag

Datenschutzrichtlinie nicht berücksichtigt

2Marken, Logos und Technologien schützen

Das Schutzsystem

Vorteile von Schutzrechten

Übertragbarkeit und Handelbarkeit von Schutzrechten

Der optimale Schutz einer Technologie/eines Geschäfts

Wie schütze ich meine vertraulichen Informationen/mein Know-how?

Ist der Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung mit Investoren möglich?

Welche Bedeutung hat eine Vertragsstrafenklausel in einer Geheimhaltungsvereinbarung?

Gestaltung der Geheimhaltungsvereinbarung

Vorsicht: Neues Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) beachten

Checkliste: Geheimhaltungsvereinbarung

Was ist eine Marke, und warum sollte ich Marken schützen?

Was ist eine Marke?

Warum sollte ich eine Marke durch eine Markenanmeldung schützen?

Vorteile einer geschützten Marke

Was muss ich bei einer deutschen Markenanmeldung beachten?

Was kostet eine deutsche Markenanmeldung?

Was sind Nizza-Waren- und Dienstleistungsklassen?

Warum brauche ich einen Rechtsanwalt für eine Markenanmeldung?

Prüfung der absoluten und relativen Schutzhindernisse

Erläuterung zur Verwechslungsgefahr

Europäische Marke

Internationale Markenanmeldung »IR-Marke«

Technologien über Patente schützen

Kosten der Patentanmeldung

Der kleine Bruder des Patents: das Gebrauchsmuster

Unterschiede zum Patent

Nachteile des Gebrauchsmusters im Vergleich zum Patent

Vorteile des Gebrauchsmusters im Vergleich zum Patent

Kosten für die Eintragung eines Gebrauchsmusters

Das Know-how-Recht

Designrecht

Was ist der Unterschied zwischen einem Geschmacksmuster und einem eingetragenen Design?

Muss ich ein Design wirklich anmelden, oder ist ein Design auch ohne eine Eintragung beim DPMA geschützt?

Ist das »Design« nicht bereits über das Urheberrecht geschützt?

Das Design ist ein sogenanntes »nicht geprüftes Recht«

Kosten einer Designanmeldung bzw. Geschmacksmusteranmeldung

Urheberrecht

Open Content

Was ist bei Lizenzverträgen zu beachten?

Die wichtigsten Lizenzarten

Was ist eine Unterlizenz?

Welche Arten von Lizenzgebühren gibt es?

Checkliste: Lizenzvertrag

3Wie finanziere ich mein Startup?

Allgemeines Know-how zu Finanzierungen

Was sind Finanzierungsrunden?

Wie spreche ich einen Investor an?

Deal Breaker

Eigene Mittel/Bootstrapping

»FFF« – Family/Fools/Friends

Was machen eigentlich Acceleratoren?

Business-Angels

Business-Devils

Wie lassen sich Business-Angels und Venture-Capital-Firmen unterscheiden?

Nur wenige Startups erhalten Venture-Capital-Finanzierungen

Wie sind VC-Gesellschaften organisiert?

VCs investieren auch gemeinsam

Was bedeutet ein VC-Investment für die Gründer?

Family-Offices

Abgrenzung Single- und Multi-Family-Offices

Abgrenzung von echten Family-Offices und Dienstleistern

Abgrenzung von Venture-Capital-Fonds

Besonderheiten von Family-Offices als Startup-Investoren

Family-Offices, die bereits direkt in Startups investiert haben

Das Einmaleins der staatlichen Förderung

Systematik des Fördersystems – Grundlagen

Quellen der Förderprogramme: EU, Bund und Länder

Mit welchen Instrumenten werden Unternehmen gefördert?

Das EXIST-Förderprogramm für Gründungen aus Hochschulen

Business-Angel-Förderung »INVEST – Zuschuss für Wagniskapital«

Finanzierung durch den High-Tech Gründerfonds (HTGF)

Kriterien für ein Investment des HTGF

Wie erfolgreich ist der HTGF?

Was wird am HTGF kritisiert?

Bankkredite und Gründer

Die eigene Hausbank als Kreditgeber

Helfen staatliche Förderbanken durch einfacheren Zugang und bessere Konditionen?

Crowdinvesting/Crowdfunding

Was ist der Unterschied zwischen Crowdinvesting und Crowdfunding?

Einer der größten Vorteile, aber auch Nachteile: der Marketingeffekt

Häufigste Ausgestaltung des Crowdinvestings: das partiarische Nachrangdarlehen

Wie läuft die Finanzierung über die Crowd konkret ab?

Ist Crowdinvesting Venture-Capital-kompatibel?

Rechtliche Rahmenbedingungen des Crowdinvestings in Deutschland

Nachteile des Crowdinvestings

ICO (Initial Coin Offering)

Due Diligence

(Virtueller) Datenraum

Sensible Daten/Know-how besonders schützen

Due-Diligence-Report

Welche Exit-Möglichkeiten gibt es für Startups?

Trade Sale

Börsengang/IPO

Liquidation

4Verträge mit Investoren

Term Sheet

Exklusivität für die Verhandlungszeit

Bewertung/Investment

Gesellschafterstruktur im Cap Table

Aufschiebende Bedingungen/Investmentbedingungen

Gewährleistung/Garantien

Liquidation Preference (Liquidierungsvorrang)

Drag-along (Veräußerungspflicht)

Tag-along (Mitveräußerungsrecht)

Right of First Refusal (Andienungsrecht)

(Gründer-)Vesting

Verwässerungsschutz (Anti-Dilution)

Mitarbeiterbeteiligungsprogramme

Beirat/Aufsichtsrat

Schutzrechte/Erfindungen

Wettbewerbsverbot/Nebentätigkeit

Informationsrechte

Zustimmungsrechte des Investors

Persönliche Sicherheiten

Kosten für die Beteiligung (Rechtsanwälte und sonstige Berater)

Vertraulichkeit

Bindungswirkung

Anlage: CAP TABLE

Beteiligungsvertrag

5Welche Rechte und Pflichten gelten für den Geschäftsführer?

Der Geschäftsführer als Vertreter der GmbH

Geschäftsordnung für die Geschäftsführung

Geschäftsführeranstellungsvertrag

Checkliste: Was gehört mindestens in einen Geschäftsführeranstellungsvertrag?

Gesellschafterversammlungen

Wie viel darf ein Gesellschafter-Geschäftsführer verdienen?

Sozialversicherungspflicht des GmbH-Geschäftsführers

Haftung und Pflichten des Geschäftsführers

Möglichkeiten der Risikoreduzierung

Pflichten des Geschäftsführers in der Krise

Checkliste: Geschäftsführerpflichten in der Krise

6Erste Mitarbeiter einstellen

Rechtliche Fallstricke bei der Mitarbeitersuche

Stellen juristisch korrekt ausschreiben

Richtig mit Initiativbewerbungen umgehen

Kosten für das Bewerbungsgespräch

Datenschutz und Bewerbungsunterlagen

Der Arbeitsvertrag

Was sind die Voraussetzungen für Befristungen von Arbeitsverträgen?

Teilzeit

Werkstudenten beschäftigen

Was Sie bei der Anstellung von Praktikanten beachten müssen

Geringfügige Beschäftigung

Erfindungen und Urheberrechte von Mitarbeitern

Die Problematik der Scheinselbstständigkeit

Überstundenvergütung

Urlaubsverfall

Homeoffice

Verpflichtung auf das Datengeheimnis

Checkliste: Was gehört mindestens in einen Arbeitsvertrag?

Wann findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung?

Kündigungsschreiben richtig an Mitarbeiter übermitteln

Checkliste: Kündigung bei weniger als zehn Mitarbeitern

Rückgabe von Eigentum des Startups

Mitarbeiterbeteiligungen zur Bindung von wichtigen Mitarbeitern

Was ist eine virtuelle Beteiligung?

Checkliste: vESOP

7Fehlerfreie Websites, Geschäftsbriefe und AGB erstellen

Rechtliche Anforderungen an das Impressum einer Website

Leichte Erkennbarkeit

Unmittelbare Erreichbarkeit

Ständige Verfügbarkeit

Umfang der Informationspflicht

Impressumspflicht bei Social-Media-Profilen

Konsequenzen bei Verstößen

Datenschutzhinweise auf einer Website/Bestellung eines Datenschutzbeauftragten

Datenschutzerklärung bei Social-Media-Profilen

Quick-Check Datenschutzbeauftragter

Datenschutz bei Unternehmensverkäufen

Rechtsfolgen bei Datenschutzverstößen

Welche Wirkung hat ein Disclaimer auf der Website oder in einer E-Mail?

Welche Pflichtangaben gehören in Geschäftsbriefe?

Gestaltung der Geschäftsbriefe

Rechtsfolge eines Verstoßes

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Wann sind AGB wirksam in den Vertrag einbezogen worden?

Kollision von AGB

In welcher Sprache müssen AGB vorgehalten werden

Kopieren von AGB vom Konkurrenten?

Haftungsbeschränkung in AGB

Checkliste: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Checkliste: Vermeidung von Fehlern bei der Verwendung von AGB

8Das Berater-Einmaleins

Was beeinhaltet dieses Kapitel?

Berater ist nicht gleich Berater

Der Unterschied zwischen einem Experten und einem Berater

Der Unterschied zwischen verkammerten Beratern und freien Beratern

Auswahl eines passenden Beraters

Sollte man einen schriftlichen Beratungsvertrag abschließen?

Was bei der Beauftragung von Rechtsanwälten zu beachten ist

Womit sollte ich auch bei knapper Kasse einen Rechtsanwalt beauftragen?

Benötigen Sie von Anfang an einen Steuerberater?

Das Steuerberaterhonorar verstehen

Welcher Steuerberater passt zu meinem Startup?

Wann beauftrage ich einen Steuerberater?

Wann benötigen Sie einen Patentanwalt?

Tätigkeiten des Patentanwalts

Kosten des Patentanwalts

Was unterscheidet den Notar vom Rechtsanwalt?

Der Notar hilft im Gesellschaftsrecht

Auch Familienrecht kann relevant werden

Der Notar kann notarielle Urkunden erstellen

Worauf sollte ich im Notartermin achten?

Kann ich jeden Notar nehmen?

Freie Berater

M&A-Berater können der Geschäftsführung Arbeit abnehmen

Fördermittelberater und Gründungscoaches

(Teil-)Förderung der Beratung durch das Fördermittelprogramm »Förderung unternehmerischen Know-hows«

Checkliste: Identifizierung und Beauftragung eines Beraters

Anhang: Mustertexte

Muster für den Beschluss der Geschäftsführerbestellung

Muster für eine Liste der Gesellschafter und der übernommenen Geschäftsanteile

Muster für eine Unbedenklichkeitsanfrage an die Industrie- und Handelskammer hinsichtlich firmenrechtlicher Zulässigkeit

Muster für eine Niederschrift über die ordentliche Gesellschafterversammlung der Firma Startup GmbH

Muster für eine Bestätigung über die Rückgabe von Firmeneigentum

Glossar

Index

Vorwort

Gründen liegt voll im Trend: Immer mehr Absolventen träumen vom eigenen Startup anstatt von einer Karriere bei einer der großen Beratungen oder in einem Konzern. Auch die Politik hat das Thema »Startups« für sich entdeckt und schafft beispielsweise neue Fördermittel für Investoren und Steuererleichterungen für Startups. Im Rahmen meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt habe ich bei der Beratung von Startups schnell gemerkt, dass sich alle Gründer – unabhängig vom konkreten Geschäftsmodell – immer wieder mit den gleichen rechtlichen Fragestellungen beschäftigen. Oftmals haben sie aber nicht das Geld, alle rechtlichen Fragen klären zu lassen.

Erstaunlicherweise gibt es fast keine Bücher zu den rechtlichen Hürden, die fast jeder Gründer zu meistern hat. Alle mir bekannten Bücher behandeln zum einen nur Teilbereiche der relevanten Themen und sind zum anderen häufig für Juristen geschrieben. Daher habe ich vor acht Jahren begonnen, Praxisleitfäden für die rechtlichen Probleme zu verfassen, die bei den von mir beratenen Gründern immer wieder auftauchten. Mit dieser kostenlosen Hilfe konnten die Startups rechtliche Probleme, die nicht allzu dringend zu klären waren und für die sie kein Geld hatten, selbst angehen. Eine weitere Motivation zum Verfassen der Leitfäden war auch die schwer einzuschätzende Qualität der im Internet verfügbaren Informationen. Viele dieser Informationen sind veraltet, falsch oder unzureichend. Probleme oder Lösungen werden nur angerissen, sodass dem Startup letztlich nicht wirklich weitergeholfen wird. Als ich mehr als 30 Leitfäden erstellt hatte, kam ich auf die Idee, die Leitfäden in ein Buch einfließen zu lassen, das Gründern hilft, die meisten rechtlichen Stolpersteine aus dem Weg zu räumen oder zumindest zu wissen, wo überhaupt ein Problem auf sie wartet.

Startup-Recht ist dabei kein eigenes Rechtsgebiet. Es ist vielmehr ein Mix aus vielen verschiedenen Rechtsgebieten, der insbesondere durch das Gesellschaftsrecht geprägt ist. Startup-Recht beinhaltet neben dem Gesellschaftsrecht auch das Markenrecht, das Patentrecht, das Gebrauchsmusterrecht, das Know-how-Recht, das Urheberrecht, das Designrecht, das Vertragsrecht, das Datenschutzrecht, das IT-Recht, das Fördermittelrecht, das AGB-Recht und das Arbeitsrecht. Gerade das Startup-Recht ist von Anglizismen geprägt und hat ganz eigene Begriffe, die Sie im Rahmen dieses Buchs kennenlernen werden.

Ich habe versucht, die trockene Rechtsmaterie so anschaulich aufzubereiten, dass Sie das Buch ohne juristische Vorbildung verstehen können. So habe ich fast vollständig auf juristische Fachbegriffe bzw. »Juristendeutsch« verzichtet und von der Angabe von Paragrafen abgesehen. Die Kenntnis von Paragrafen und juristischen Fachbegriffen ist häufig für das Verständnis nicht notwendig. Die juristischen Fragestellungen sind der Verständlichkeit halber nicht unter juristisch-wissenschaftlichen Aspekten dargestellt, sondern sollen den praktischen Anforderungen von Gründern, Unternehmern und Geschäftsführern entsprechen. Das Buch ist für den Erstgründer geschrieben, sollte aber auch Neues für erfahrene (Serien-)Gründer bieten.

Wenn Sie gerade gründen, freuen Sie sich auf eine großartige Zeit voller extremer Emotionen in beide Richtungen. Ich habe in meiner gesamten Beratungspraxis noch keine weltbewegenden Katastrophen erlebt, die Gründer nach einem Scheitern des Unternehmens oder der Geschäftsidee völlig aus dem Gleis geworfen haben. Mut und Insolvenzen gehören aber dazu.

Eine Erfahrung kann ich auch teilen: Es wird schwer sein, wieder in Konzernen zu arbeiten, nachdem Sie einmal ein wirkliches Entrepreneur-Mindset verinnerlicht und sich an die Freiheiten eines eigenen Unternehmens gewöhnt haben. Viele meiner Mandanten haben gute Angebote von Konzernen bekommen, einige sind darauf eingegangen, sind aber meist wieder zurück in die Selbstständigkeit gegangen. Andere Gründer haben ihr Startup verkauft und haben erneut gegründet, sobald die letzte Meilensteinzahlung vom Käufer geleistet war.

Businessideen und Geschäftsmodelle zu entwickeln, kann einen erfüllen, wenn man es mit den richtigen Menschen macht. Die Suche nach geeigneten Mitstreitern kann durchaus ein paar Geschäftsideen oder sogar Unternehmen verschleißen. Schlaflose Nächte gehören ebenfalls dazu, aber auch einige spontane Wochentage am Strand oder mit der Familie.

Probieren Sie sich aus, solange Ihre Verpflichtungen noch nicht zu groß sind. Von der eigenen Geschäftsidee überzeugt zu sein und für das eigene Startup zu brennen, ist ein wichtiger Erfolgsfaktor. Anpassungen des Geschäftsmodells sind häufig nötig und völlig normal. Copycats sind meist nur mit großem Kapitalaufwand und unheimlicher Geschwindigkeit erfolgreich.

Die Finanzierung ist ein weiterer kritischer Punkt des Unternehmenserfolgs. Kümmern Sie sich frühzeitig um das Funding, wenn Sie auf externes Kapital angewiesen sind.

Ausdrücklich möchte ich hier noch einmal anmerken, dass dieses Buch Ihnen die erste Orientierung ermöglichen und das nötige Problembewusstsein vermitteln möchte. Eine Rechtsberatung durch einen geeigneten Fachanwalt, Steuerberater und Notar – die alle Aspekte Ihrer Situation berücksichtigt – kann dieses Buch selbstverständlich nicht ersetzen.

Ich hoffe, dieses Buch hilft Ihnen dabei, etwas Neues, Spannendes zu entwickeln, es zu skalieren und die Welt oder Ihr Leben ein wenig zu verbessern.

Viele Freunde, Kollegen und Mentoren haben mich seit den frühen Entwürfen des Buchs unterstützt und mir umfangreiches Feedback gegeben. Ich möchte mich insbesondere bei den folgenden Personen für die Unterstützung und die Zeit, die sie sich genommen haben, bedanken:

Dr. Ralf Schnedler, Alois Krtil, Katharina Keienburg, Dr. Matthias Vogt, Daniel Prause, Felix Gessert, Prof. Dr. Carsten Claussen, Takashi Themann und meiner Lektorin Ariane Hesse.

Ein besonderer Dank gilt auch meiner Frau Ommie und meiner Tochter Lenina.

Ich habe jedes Kapitel viele Male durchgelesen und habe jedes Mal wieder etwas verändert. Dennoch ist sicherlich noch nicht alles perfekt. Daher freue ich mich sehr über Anregungen und Verbesserungsvorschläge zu diesem Buch! Wenn Sie etwas entdeckt haben, andere Erfahrungen gemacht haben oder ein relevantes Thema noch nicht behandelt wurde, schicken Sie mir bitte eine Nachricht an meine E-Mail-Adresse:

schnedler@kanzlei-schnedler.com.

KAPITEL 1

Die Weichen stellen: mit der richtigen Gesellschaftsform starten

In der Gründungsphase müssen Sie das Gründungsteam zusammenstellen, Ihr Geschäftsmodell entwickeln, Ihren Eintrittsmarkt bestimmen, Ihr Minimum Viable Product testen, die Geschäftsanteile unter den Gründern verteilen, das Gründungskapital aufbringen u.v.a.m. Darüber hinaus ist auf der juristischen Seite viel zu klären: Das Gründungsteam muss – zumeist unter Zeitdruck – Entscheidungen treffen, die weitreichende Folgen haben. Eine sehr wichtige Entscheidung ist die Wahl einer geeigneten Gesellschaftsform – also ob Sie Ihre Unternehmung beispielsweise als GmbH, UG, AG, Ltd., GbR, KG, OHG oder GmbH & Co. KG gründen. Treffen Sie die falsche Entscheidung, kann ein Scheitern der Geschäftsidee nicht nur beträchtliche Konsequenzen für Ihr berufliches Leben haben, sondern sich auch auf Ihr Privatleben und das der anderen Gründer auswirken.

Weitere Themen in dieser ersten Phase sind: Was ist bei der Gewerbeanmeldung, der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags, der Wahl des Firmennamens sowie dem Kontakt mit dem Notar zu beachten, und mit welchen Kosten müssen Sie für die Unternehmensgründung rechnen? Des Weiteren wird erläutert, welche Vorteile eine sogenannte Holdingstruktur hat.

Hinweis: Definition Startup

Dieses Buch konzentriert sich auf Startups. Ein Startup ist nach gängiger Definition ein junges, technologiebezogenes oder innovatives Unternehmen mit mehreren Gründern, das sich noch nicht auf dem Markt etabliert hat und auf der Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten ist, um schnell zu wachsen.

Ein Friseurladen oder ein Restaurant sind nach dieser Definition beispielsweise keine Startups. Dennoch sind fast alle Ausführungen in diesem Buch für traditionelle Unternehmensgründungen relevant und lassen sich auf diese übertragen.

Der Schwerpunkt dieses Kapitals liegt auf den für Firmengründer relevantesten Gesellschaftsformen: der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (kurz GmbH) und der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (kurz UG).

Mit der Wahl der Gesellschaftsform und der inneren Ausgestaltung der Gesellschaft durch den Gesellschaftsvertrag stellen Sie ganz am Anfang der Gründung die Weichen und können sich absichern, um beispielsweise auch eine Privatinsolvenz zu verhindern, wenn das Startup scheitert.

Häufig gewählte Gesellschaftsformen

Für Unternehmensgründer ist es enorm wichtig, die Gesellschaftsform zu wählen, die am besten zu ihrem Startup passt. Aber was unterscheidet GmbH, UG, AG, GbR, OHG, KG, Ltd. und wie sie alle heißen? Und welche dieser Gesellschaftsformen kommen überhaupt für Startups infrage?

Zum besseren Verständnis zunächst eine Einordnung: Generell werden im Gesellschaftsrecht Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften unterschieden. Wie dem Namen nach zu erwarten, steht bei den Personengesellschaften die Person des Gesellschafters, bei der Kapitalgesellschaft die Kapitalbeteiligung im Vordergrund.

Die Personengesellschaften sind auf den persönlichen Einsatz der Gesellschafter ausgelegt – z.B. bringen die Gesellschafter ihr Privatvermögen als Haftungsmasse ein. Bei der Kapitalgesellschaft besteht der entscheidende Beitrag der Gesellschafter im Kapital, das sie der Gesellschaft zur Verfügung stellen, wobei das Privatvermögen der Gesellschafter in der Regel dann nicht mehr als Haftungsmasse zur Verfügung steht.

Kapitalgesellschaften bieten Ihnen einen ganz entscheidenden Vorteil: Bei der Kapitalgesellschaft beschränkt sich die Haftung und damit das Risiko des Gesellschafters bzw. des Gründers – z.B. im Fall der Insolvenz – in der Regel auf seine Einlageverpflichtung. Das bedeutet, dass Sie, nachdem Sie einmal das Stammkapital ordnungsgemäß eingezahlt haben, nicht mehr mit Ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften. Anders ist das bei den reinen Personengesellschaften geregelt. Hier wird üblicherweise kein Kapital eingezahlt. Als Haftungsmasse steht das Vermögen der Gesellschafter oder einzelner Gesellschafter zur Verfügung.

Bevor ich die wichtigsten Gesellschaftsformen im Einzelnen vorstelle, zeigt die folgende Tabelle, welche Gesellschaftsformen jeweils zu den Kapital- und den Personalgesellschaften gehören:

Tabelle 1-1: Gesellschaftsformen – eingeteilt in Kapital- und Personengesellschaften

Personengesellschaften

Kapitalgesellschaften

Eingetragener Kaufmann (e.K.)

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Unternehmergesellschaft (UG) (haftungsbeschränkt)

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Aktiengesellschaft (AG)

Kommanditgesellschaft (KG)

Ausländische Rechtsformen: englische Limited (Ltd.)

Partnerschaftsgesellschaft (PartG)/Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB)

 

Stille Gesellschaft

 

Mischformen

Mischformen

GmbH & Co. KG

 

Neben der Haftungsbeschränkung gibt es aber noch eine Reihe weiterer wichtiger Punkte, die Sie bei der Wahl der für Sie passenden Gesellschaftsform unbedingt berücksichtigen sollten:

Die meisten Existenzgründer, die nicht allein gründen, entscheiden sich für die Gründung einer Kapitalgesellschaft in Form einer GmbH oder einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft. Ansonsten kommt für Startups nach obiger Definition in den meisten Konstellationen nur noch die GmbH & Co. KG oder bei größeren Unternehmungen die Aktiengesellschaft ernsthaft in Betracht.

Neben der Haftungsbeschränkung besteht ein wesentlicher Vorteil der Kapitalgesellschaften darin, dass Business-Angels oder Venture-Capital-Gesellschaften bevorzugt in Kapitalgesellschaften investieren, sodass die Kapitalgesellschaften besonders kompatibel mit Investoren sind. Haben Sie vor, eine Finanzierung über Business-Angels oder Venture-Capital-Gesellschaften durchzuführen, sollten Sie Ihr Startup als GmbH, UG oder AG gründen.

Gründen Sie nicht im Team, sondern als Einzelunternehmer, oder ist Ihr Haftungsrisiko überschaubar, kann auch die Gründung einer Personengesellschaft sinnvoll sein.

Personengesellschaften wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (kurz GbR), die offene Handelsgesellschaft (kurz OHG) und die reine Kommanditgesellschaft (kurz KG) scheiden für innovative Startups aus haftungsrechtlichen Gründen in der Regel aus. Die Gründer trifft hier mit ihrem Privatvermögen eine gesamtschuldnerische unbeschränkte persönliche Haftung. Bei der KG gibt es beim Haftungsrisiko Unterschiede: Hier sind zwei unterschiedlich haftende Gesellschafter (Komplementäre und Kommanditisten) vorgesehen. Während die Komplementäre voll persönlich haften, sind die Kommanditisten – vergleichbar den GmbH-Gesellschaftern – nur beschränkt haftbar, nämlich in Höhe der jeweils von ihnen übernommenen Einlage.

Hinweis: Ausländische Gesellschaftsform

Eine ausländische Gesellschaftsform sollten Sie nur in Erwägung ziehen, wenn Ihre Geschäftsidee einen klaren internationalen Fokus hat, Sie bereits Erfahrung als Unternehmer sammeln konnten und über professionelle Unterstützung durch qualifizierte Rechtsanwälte und Steuerberater sowie eine ausreichende Finanzierung verfügen.

Welche Unternehmensformen besonders verbreitet sind, zeigen die Eintragungen im Handelsregister (Stand 1. Januar 2016):

Da die Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht im Handelsregister eingetragen wird, liegen hierzu keine genauen Zahlen vor.

Diese Verteilung deckt sich mit meinen Erfahrungen in der Beratung von innovativen Startups im technologischen und IT-Umfeld. Die Startups, die ich berate, bevorzugen sogar noch viel deutlicher die Unternehmensform der GmbH. Es entscheiden sich ca. 70% der Startups mit mehreren Gründern für die Gesellschaftsform der GmbH, ca. 12% für die GmbH & Co. KG, ca. 12% für die Unternehmergesellschaft, ca. 1% für die Aktiengesellschaft und ca. 5% für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

Entscheidend ist allerdings nicht nur die Wahl der passenden Rechtsform. Mindestens genauso wichtig ist die Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags. Der Gesellschaftsvertrag regelt das Innenverhältnis zwischen den Gesellschaftern sowie zwischen den Gesellschaftern und der Gesellschaft sowie deren Organisation.

Bei fast allen Rechtsformen besteht weitgehende Freiheit, den Gesellschaftsvertrag zwischen den Gesellschaftern zu verhandeln und individuell auszugestalten, da es wenig zwingende rechtliche Vorschriften gibt. Lediglich bei der AG ist der rechtlich vorgegebene Rahmen durch das Aktiengesetz ziemlich detailliert vorgegeben. Die Ausgestaltung muss sich im »täglichen Einsatz« als praktikabel erweisen und insbesondere klare Regelungen treffen, wenn sich die Gesellschafter nicht einig sind und es zu Konflikten kommt.

Weil die Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags und der Inhalt anderer Verträge, die den Gesellschaftern Rechte geben oder Pflichten auferlegen – wie der Beteiligungsvertrag, die Gesellschaftervereinbarung oder die Geschäftsordnung für die Geschäftsführung –, enorm wichtig sind, sollten Sie hier unbedingt professionelle Hilfe in Anspruch nehmen und sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen.

Hinweis: Beratungsförderung

Für die notwendige Beratung bieten die einzelnen Bundesländer gegebenenfalls Zuschüsse in Form von prozentualen Zuzahlungen oder Erstattungen an. Informationen hierzu erhalten Sie auf den Internetseiten der Förderinstitute, der Handwerks-, Industrie- und Handelskammern oder über die Fördermitteldatenbank des Bundes unter www.förderdatenbank.de (siehe hierzu weiter unten in Kapitel 3 unter Beratungsförderung).

Die GmbH als beliebteste Gesellschaftsform unter Startups

Laut Statistischem Bundesamt sind im Jahr 2018 insgesamt 49.628 GmbHs gegründet worden. Das sind ca. 40% aller Gesellschaftsgründungen in Deutschland 2018. Insgesamt waren im Jahr 2018 ca. 1.000.000 GmbHs im Handelsregister eingetragen. Hinzu kommt, dass in diesen Zahlen noch nicht die »Sonderformen« der GmbH, die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (siehe hierzu weiter unten in diesem Kapitel den Abschnitt Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als kostengünstige kleine Schwester der GmbH) und die GmbH & Co. KG (siehe hierzu weiter unten in diesem Kapitel den Abschnitt Wann empfiehlt sich die Gründung als GmbH & Co. KG?) enthalten sind, die jeweils ca. 8% aller Gesellschaftsgründungen ausmachen. Diese beiden Sonderformen mit eingerechnet, sind also über 50% aller Gesellschaftsgründungen in Deutschland GmbHs.

image

Abbildung 1-1: Gewählte Rechtsform bei Betriebsgründungen in Deutschland1

Hauptgrund für die Beliebtheit der GmbH ist aus Sicht von Gründern fast immer die Haftungsbeschränkung. Schließlich ist das unternehmerische Risiko im (hoch-) technologischen und Softwarebereich meist besonders groß. Haftungssummen können sehr schnell sehr hoch ausfallen. In der Praxis können Sie (wirksame) Haftungsbeschränkungen gegenüber dem Vertragspartner häufig nicht durchsetzen und wegen der strengen AGB-rechtlichen Rechtsprechung auch nicht in ausreichendem Umfang in die allgemeinen Geschäftsbedingungen aufnehmen. Nur wenn die Haftungsgefahren des Geschäftsmodells gering sind, empfehle ich Ihnen, überhaupt über die Gründung einer nicht haftungsbeschränkten Gesellschaftsform nachzudenken.

Wie gründe ich eine GmbH, und worauf ist dabei zu achten?

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung gehört zu den sogenannten Kapitalgesellschaften. Als juristische Person besitzt sie, so formulieren es Juristen, eine eigene Rechtspersönlichkeit und kann selbst Träger von Rechten und Pflichten sein. Sie kann beispielsweise eigenständig klagen, auch verklagt werden oder Verträge abschließen. Für die GmbH gibt es ein eigenes GmbH-Gesetz, das recht große Freiräume für die Ausgestaltung der GmbH bietet. Das Miteinander der Gesellschafter in der GmbH regelt der Gesellschaftsvertrag, auch Satzung genannt. Die einzelnen Schritte der Gründung einer GmbH sind am Ende dieses Kapitels in einer Checkliste dargestellt.

Sie können die GmbH allein als sogenannte Ein-Mann-GmbH gründen, Sie können sich aber auch mit mehreren natürlichen Personen oder juristischen Personen – z.B. einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft oder einer anderen GmbH – als Gesellschafter an einer GmbH beteiligen.

BEISPIEL

An der Startup GmbH sind zwei Gründer A und B (privat) als Gesellschafter mit jeweils 30% der Geschäftsanteile beteiligt. Der dritte Gründer hat sich über seine Unternehmergesellschaft C UG (haftungsbeschränkt) in Höhe von 20% beteiligt, die Gesellschafter der Startup GmbH wird. Die letzten 20% der Geschäftsanteile gehören einem Investor, der sich über seine Invest GmbH an dem Startup beteiligt hat, die ebenfalls selbst die Geschäftsanteile hält.

Die Gründung von zwei Kapitalgesellschaften, von denen die eine die Anteile an der anderen hält, kann sich aus steuerlichen Gründen bei dem sogenannten Holdingmodell (siehe hierzu weiter unten in diesem Kapitel Besonderheiten und Vorteile einer Holdingstruktur) anbieten.

Jeder der Gründer, der einen Geschäftsanteil übernimmt, wird Gesellschafter der GmbH, das heißt eine Art (Teil-)Eigentümer der Gesellschaft (Geschäftsanteilsinhaber), und muss eine entsprechende Stammeinlage bei Gründung der GmbH auf das Konto der GmbH einzahlen. Die Höhe der Stammeinlage ergibt sich aus den übernommenen Geschäftsanteilen. Die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen der GmbH greift übrigens erst dann, wenn jeder Gesellschafter seine Stammeinlage erbracht hat.

BEISPIEL